AGB’s

AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der WEBJOKER e.K. (alt: Webjoker Internetagentur, DKS) Inhaberin Sabine Mieth, Im Schafhaus 19, 74257 Untereisesheim

A.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

  1. 1

    Allgemeines

    • Die WEBJOKER e.K. (nachfolgend „Webjoker “ genannt) stellt Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Erstellung von Websites, Webdesign sowie Google Business, einschließlich technische Umsetzung, Online-Shops, Beratung) auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) als Miete zur Verfügung.
      Diese AGB gelten nur für Verträge der Webjoker mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
    • Sämtliche Verträge zwischen Webjoker und einem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) sowie alle Dienstleistungen der Webjoker erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, die unsere Leistungen zum Vertragsgegenstand haben, insbesondere für Folge- oder Ergänzungsaufträge, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wurde. Der Einbeziehung vom Kunden gestellter, abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
    • Abweichungen von diesen AGB werden nur wirksam, wenn Webjoker diese in Textform bestätigt.
  2. 2

    Angebote / Vertragsschluss

    • Soweit nichts anderes angegeben, sind Angebote, Preise und Terminangaben der Webjoker freibleibend und unverbindlich. Die von WEBJOKER angebotenen Leistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss dar.
    • Der Auftrag des Kunden ist mit seiner Unterzeichnung rechtsverbindlich.
    • Die Annahme des Auftrags erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung oder Leistung.
    • Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt des Vertrages. Zusagen, Zusicherungen und Garantien durch WEBJOKER oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss die von diesen AGB abweichen, werden gegenüber unternehmerischen Kunden nur durch Bestätigung in Textform, z.B. per Telefax oder E-Mail durch WEBJOKER verbindlich.
    • WEBJOKER ist berechtigt, Dritte zur teilweisen oder vollständigen Erbringung der vertraglichen Leistung in Anspruch zu nehmen. WEBJOKER verpflichtet sich, keinen Kunden bei der Erstellung und Optimierung einer Internetpräsenz bevorzugt zu behandeln.
    • WEBJOKER ist es gestattet, auch mit Wettbewerbern des Kunden entsprechende Verträge zu schließen. Dies gilt auch und insbesondere für Aufträge zur Optimierung mit ähnlichen oder gleichen Suchbegriffen unterschiedlicher Auftraggeber. WEBJOKER wird sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, bemühen, berechtigte Interessen des Vertragspartners zu wahren und Interessenskollisionen zu vermeiden.
  3. 3

    Leistungszeit (Fristen/Termine)

    • Eine von WEBJOKER angegebene Leistungszeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung der vom Kunden für die Leistungserbringung notwendig zu schaffenden Voraussetzungen (Mitwirkungspflicht des Kunden). Nachträgliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen verlängern die Leistungszeit angemessen.
    • Verzögerungen, die WEBJOKER nicht zu vertreten hat, verschieben die von der Verzögerung betroffenen Termine/Leistungszeiten um die Zeit der Verzögerung. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.
    • Vom Vertragspartner gewünschte Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn WEBJOKER diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Vertragspartner rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung getroffen hat.
  4. 4

    Laufzeit und Kündigung

    Verträge mit einer Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten verlängern sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht zuvor das Vertragsverhältnis von einem der beiden Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird.
    Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der jeweiligen Kündigungserklärung beim Kündigungsempfänger.
    Kündigungen bedürfen der Schriftform.
    Vor dem Beginn der Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

    • Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    • Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch Webjoker liegt insbesondere vor, wenn
      • die Vermögensverhältnisse des Kunden erheblich gefährdet sind;
      • sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung in Verzug befindet – bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise mit insgesamt zwei Raten;
      • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird;
      • der Kunde die ihm obliegenden Vertragspflichten erheblich verletzt.
  5. 5

    Allgemeine Mitwirkungspflichten

    • Der Kunde ist verpflichtet, WEBJOKER bei der Durchführung des Vertrages zu unterstützen und alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Daten, vorzugsweise auf elektronischem Wege (E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Erforderliche Daten können insbesondere Zugangsdaten zum Google Account des Kunden für die Bearbeitung des Google My Business Eintrags, zum Webserver des Kunden sowie zur bestehenden Homepage des Kunden für das Anlegen eines Untervereichnisses, in dem die Regio-Seiten installiert werden, sein. Alternativ verpflichtet sich der Kunde einen vertretungs- und entscheidungsbefugten Admin zu benennen, der die zur Durchführung erforderlichen Daten erteilen kann und darf. Der Kunde hat Webjoker alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Daten unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
    • Erfolgt die Übertragung der erforderlichen Daten binnen einer von WEBJOKER gesetzten angemessenen Frist nicht, geht WEBJOKER davon aus, dass die unter der Hauptdomain des Kunden anzulegenden Regio-Seiten in Ermangelung der Zugangsdaten die Domainendung „domainname-leistungsauszug.Webjoker.eu, .net“ haben sollen bzw. eine vollkommen neue Domain *.com oder *.de registriert und zur Veröffentlichung genutzt wird. Eine neu erstellte Domain ist in der jeweiligen Suchmaschine schlechter auffindbar und wird im Ranking bedeutend schlechter bewertet als Unterseiten unter der bestehenden Hauptdomain. Auch die Indexierung der erstellten regionalen Seiten in der Suchmaschine dauert bedeutend länger als die Indexierung unter dem Hauptverzeichnis der Webseite des Kunden. Dies entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der vereinbarten oder geltenden Vergütung an WEBJOKER.
    • Der Kunde sichert zu, dass er alle zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Rechte besitzt.
    • Der Kunde überträgt Webjoker sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
    • Der Kunde trägt die Verantwortung für alle bereitgestellten Informationen, Materialien und Weisungen. Der Kunde ist verpflichtet, rechtliche Prüfungen selbst durchzuführen. Es ist insoweit im Besonderen ausschließliche Sache des Kunden, wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.
    • Sollte die Vereinbarung über die Erstellung einer neuen Homepage vereinbart worden sein, ist der Kunde dazu verpflichtet, Texte zur Verfügung zu stellen, die fachlich seinen Angeboten entsprechen. Sollte WEBJOKER hier Agenturtexte zur Verfügung stellen, ist der Kunde/Auftraggeber verpflichtet, diese vor Veröffentlichung zu prüfen, bei Bedarf zu korrigieren/anzupassen und nach seinen Vorgaben geändert nach Einpflegung in die Webpräsenz freizugeben.
    • Sofern der Kunde eine haftungsbegründende Rechtsverletzung zu vertreten hat, stellt er Webjoker von allen, insbesondere wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtlichen Ansprüchen Dritter frei und hat er Webjoker die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der Rechtsverletzung und der daraus erfolgten Inanspruchnahme entstehen.
    • Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten auch nach Aufforderung unter Nachfristsetzung von 10 Tagen in Textform nicht nach, wird Webjoker von ihrer Leistungspflicht entbunden.
  6. 6

    Eigentum, Nutzungsrechte

    • WEBJOKER behält an den für den Kunden entwickelten Webseiten, Texten, Veröffentlichungen etc. das Eigentums- und Urheberrecht. Entsprechend gilt dies auch für Gestaltungstätigkeiten (Design).
    • Dem Kunden werden von WEBJOKER für die Verwertung der vollständigen und als vertragsgemäß abgelieferten Leistung einfache, sachliche, örtliche und zeitliche Nutzungsrechte eingeräumt.
    • Die Ausübung der Nutzungsrechte ist nur gestattet, wenn sich der Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht mit einer Zahlung in Verzug befindet.
    • Hiervon abweichende Regelungen wie auch die Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des Kopierens bedürfen der Zustimmung von WEBJOKER in Textform.
    • Inhalte, die von WEBJOKER zur Verfügung gestellt und erarbeitet wurden, dürfen nach Vertragsbeendigung durch den Kunden nicht weiter und auf anderen veröffentlichten Internetseiten verwendet werden.
    • Endet der Vertrag durch fristgerechte Kündigung des Auftraggebers, kann der Auftraggeber von ihm selbst zur Verfügung gestellte Inhalte weiterverwenden.
    • Der Kunde gestattet WEBJOKER, auf den von ihr für den Kunden erstellten Webpräsenzen als Urheber genannt zu werden und in der Eigenwerbung unter Nennung des Unternehmensnamens und des Unternehmenskennzeichens (Logo) auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen.
    • Stellt der Kunde bei Vertragsbeginn eine eigene Domain zur Verfügung, verbleiben die Eigentumsrechte nach regulärer Vertragsbeendigung im Eigentum des Kunden. Hier wird dem ein Auth-Info-Code zur Verfügung gestellt.
    • Wird im Zuge der Erstellung und/oder Zurverfügungstellung einer Webpräsenz durch WEBJOKER eine neue Domain registriert, verbleiben die Rechte an dieser Domain nach Vertragsbeendigung bei WEBJOKER: Es erfolgt in diesem Falle keine Herausgabe eines Auth-Info-Codes.
  7. 7

    Preise | Vergütung | Zahlungsbedingungen

    • Die vom Kunden für die in Anspruch genommenen Leistungen der Webjoker zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
      Alle Preise der Webjoker verstehen sich jeweils in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    • Die Abrechnung der Entgelte erfolgt bei Laufzeitverträgen, soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart wird, für die Dauer der Vertragslaufzeit im Voraus. Die Rechnung ist spätestens bei Onlinestellung zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag wird nicht in einer Gesamtsumme eingezogen, sondern monatlich in Teilbeträgen; bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten i.H.v. 12 gleich bleibenden Monatsraten. Die monatlichen Raten werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift durch WebJoker eingezogen. Die erste Monatsrate erfolgt am 1. Banktag im Folgemonat auf den Vertragsschluss. Der Einzug der weiteren Raten erfolgt stets am 1. Banktag eines jeden weiteren Folgemonats.
    • Vorbehaltlich einer früheren Mahnung kommt der Kunde spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise gilt dies zusätzlich erst ab dem auf den jeweiligen Zahlungstermin folgenden Tag.
    • Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist WEBJOKER berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und Forderungen für bereits erbrachte Leistungen sofort fällig zu stellen, sofern auch nach einer angemessen Nachfrist keine Zahlungen geleistet werden. Gleiches gilt, wenn die Forderung mangels Kontodeckung nicht eingezogen wird oder nachträglich eine Stornierung oder Rückbuchung erfolgt. In der Einstellung der Leistungserbringung liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
    • Im Falle des Verzugs ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB sowie gemäß § 288 Abs. 5 BGB zur Zahlung einer zusätzlichen Pauschale von 40,00 Euro verpflichtet. Im Rahmen eines vereinbarten Lastschrifteinzugs ist Webjoker bei von dem Kunden zu vertretenen Rücklastschriften berechtigt, EUR 17,00 je Rücklastschrift zu berechnen.
    • Dem Kunden verbleibt das Recht zum Nachweis, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Gegen Nachweis ist Webjoker berechtigt, einen höheren Schaden zu berechnen.
    • Preiserhöhungen können durch WEBJOKER jederzeit vorgenommen werden. Im Falle einer Erhöhung der monatlichen Zahlungsrate hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Preiserhöhung bereits während der regulären Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende erhoben würde.
  8. 8

    Gewährleistung

    • Dem Kunden obliegt es, die Leistungen der Webjoker unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich mit genauer Beschreibung anzuzeigen. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, Webjoker bei der Feststellung der Ursachen der Mängel und deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr und Minderung von Schäden zu treffen.
    • Soweit im Rahmen von Leistungen der Webjoker tatsächlich ein Mangel vorliegt, trägt Webjoker die für die Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Erweist sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt, kann Webjoker die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
    • Schlägt die Nachbesserung von Leistungen nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehl, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
    • Für Schadensersatzansprüche gilt nachfolgende Ziffer 9. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
    • Die Onlinestellung der gebuchten regionalen Seiten erfolgt durch WEBJOKER. Auf die Indexierung dieser regionalen Seiten in Suchmaschinen wie Google hat WEBJOKER keinerlei Einfluss und übernimmt somit keine Haftung für Verzögerungen oder Störungen bei der Indexierung.
    • Sachmängelrechte verjähren in 12 Monaten, sofern es sich um Werkleistungen handelt. Dies gilt nicht in Fällen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer einschlägigen Garantie über die Beschaffenheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzlichen Regelungen über Beginn, Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfristen bleiben unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  9. 9

    Haftung

    • WEBJOKER haftet nur für Schäden, die von WEBJOKER, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die Haftung ist auf die Höhe der vorhersehbaren Fehler beschränkt. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet WEBJOKER uneingeschränkt.
    • Webjoker haftet zudem für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet bzw. für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    • Terminüberschreitungen begründen nur dann einen Anspruch auf Ersatz, wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von WEBJOKER beruhen.
    • Webjoker haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten.
    • WEBJOKER haftet nicht für Schäden, die durch die Eintragung einer Webseite in Suchmaschinen entstehen.
    • WEBJOKER haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung einer Mitwirkungspflicht oder einer Vorgabe des Kunden entstehen. Dem Kunden obliegt in diesem die Verantwortung über die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Webseiten, der von WEBJOKER erstellten Publikationen der Kunden sowie für die von ihm gelieferten Informationen einschließlich der Keywords und den Schutz der Rechte Dritter und ggf. vor der Nutzung oder Nutzbarmachung die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen. Dies gilt insbesondere in urheberechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. WEBJOKER unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht. Für mögliche Ansprüche durch Dritte in diesem Zusammenhang ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
    • Zur Sicherstellung hat der Kunde nach Fertigstellung der Homepage diese zu überprüfen und ggf. auf gewünschte Korrekturen hinzuweisen. WEBJOKER verpflichtet sich, diese Änderungen in einer angemessenen Frist vorzunehmen.
    • Hat der Kunde von WEBJOKER eine Domain gemietet, verpflichtet sich der Kunde, WEBJOKER von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit der Domain oder von Inhalten resultieren, die der Kunde oder Dritte über diese Domain einstellt. Die Freistellung umfasst auch sämtliche Rechtsverfolgungs-/-verteidigungskosten.
    • Die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit zur Verfügung gestellt werden. WEBJOKER haftet insoweit nicht für die ständige ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems.
    • Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Webjoker.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie durch Webjoker.
  10. 10

    Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

    • Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Webjoker in Textform ausgeschlossen.
    • Eine Aufrechnung des Kunden mit einer eigenen Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Webjoker ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Kunden auch dann befugt, wenn diese noch nicht fällig sind.
    • Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn seine Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  11. 11

    Geheimhaltung | Datenschutz

    • Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Zuge der Vertragsdurchführung von der Webjoker zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen geheim zu halten und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
    • Der Kunde wird hiermit gemäß § 13 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten des Kunden selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies dem Vertragsabschluss und dem Zweck des Vertragsverhältnisses sowie dessen Erfüllung dient oder für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist und solange dies zur Aufbewahrung im Rahmen des Auftrages angezeigt ist.
    • Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz, insbesondere zu Auskunfts-, Löschungsrechten etc. ergeben sich aus der ausgehändigten Datenschutzerklärung von WEBJOKER, die als wirksamer Bestandteil in diese AGB eingebunden ist. Die Datenschutzerklärung ist über https://webjoker-internetagentur.de/datenschutz aufrufbar.
  12. 12

    Änderung der AGB

    • WEBJOKER behält sich das Recht vor, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
    • Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden in Textform, z.B. per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn WEBJOKER auf die Änderungen hinweist, der Auftraggeber die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.
    • Im Fall eines fristgemäßen Widerspruchs ist der WEBJOKER berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Bedingungen in Kraft treten sollen.
  13. 13

    Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

    • Auf die vertraglichen Beziehungen der Webjoker und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
    • Erfüllungsort ist Heilbronn, Bundesrepublik Deutschland.
    • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Webjoker und dem Kunden ist Heilbronn. Dies hat nur zwischen Kaufleuten Geltung.
  14. 14

    Streitbeilegungsverfahren

    • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  15. 15

    Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

    • Der Kunde hat Webjoker unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen; hierzu gehören auch firmenbezogenene Änderungen (z. B. Adress- und Telefonverbindungsdaten).
    • Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

B.

SONDERBEDINGUNGEN

I Suchmaschinenplatzierung

  1. 1

    Ziel der Suchmaschinenoptimierung ist es, dass die Webseite des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden Keywords), in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position als bisher gelistet wird. Hierbei handelt es sich um ausschließlich eine regionale Optimierung von Suchworten in Verbindung mit bestimmten Ortsnamen. „Suchwort+Ort“. Eine Optimierung von Suchworten, die ohne zusätzliche Ortsangabe als Einzelkeyword deutschlandweit aufgefunden wird, ist zu keiner Zeit geschuldet.

  2. 2

    Dem Kunden ist bewusst, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, da die Platzierung und Veröffentlichung von Inhalten aller Art ausschließlich im Ermessen des Suchmaschinenbetreibers liegt und die Rankingfaktoren durch den Suchmaschinenbetreiber jederzeit geändert werden können. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.

  3. 3

    WEBJOKER verpflichtet sich, bei der Optimierung die Richtlinien der Suchmaschinendienste zu beachten (White Hat Maßnahmen). Die Entwicklung einer Platzierung hängt von folgenden Faktoren ab: Der Anzahl der monatlichen Gesamtsuchanfragen unter dem gewünschten Suchbegriff und dem Wettbewerb, dem der Suchbegriff unterliegt. Bei hohem Wettbewerb oder hoher Anzahl von Suchanfragen entwickelt sich eine optimierte Homepage nicht so schnell auf vordere bzw. TOP-Positionen.

  4. 4

    Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung ist nicht geschuldet und wird nicht garantiert.

  5. 5

    Der Kunde wird WEBJOKER bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Webseiten nennen. Sofern nicht von WEBJOKER vorgenommen, ist für die Auswahl der Keywords allein der Kunde verantwortlich. Dieses umfasst vor allem die Pflicht von WEBJOKER vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen.

  6. 6

    Den Kunden ist bewusst, dass vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch WEBJOKER darstellt. Dies gilt insbesondere bei ausdrücklicher Freigabe von bestimmten Maßnahmen durch den Kunden in Kenntnis der jeweiligen Richtlinien.

II Google Tools (z.B. Google My Business | Google Plus)

  1. 1

    WEBJOKER übernimmt auf Wunsch und Nachfrage die Optimierung des Google My Business Eintrages des Auftraggebers. Sollte der Kunde mehrere Firmeneinträge in Google My Business besitzen, ist WEBJOKER nicht verpflichtet, diese zusätzlich und kostenfrei zu bearbeiten oder zu löschen. Der Kunde kann diese Leistung zusätzlich und kostenpflichtig in Anspruch nehmen. Die Bearbeitung weiterer Google My Business Einträge kann pro Eintrag gegen eine Gebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer übernommen werden, die Löschung gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von 150,00 € zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer übernommen werden.

  2. 2

    Nutzerkonto, Gebühren

    • Betrifft das Vertragsverhältnis Google Tools, ist es erforderlich, dass der Kunde ein Nutzerkonto bei Google vorhält.
    • Verfügt der Kunde bereits über ein solches Nutzerkonto, hat der Kunde dem Antrag der Webjoker auf Account-Zugriff, der zu Beginn gestellt werden wird und im Nutzerkonto ersichtlich sein wird, umgehend zuzustimmen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein Zugriff auf das Konto durch Webjoker mittels einer Verknüpfung mit deren Konto jederzeit möglich ist.
    • Verfügt der Kunde noch über kein Nutzerkonto bei Google, ist Webjoker hiermit von dem Kunden beauftragt und dazu bevollmächtigt, namens und im Auftrag des Kunden ein für die Erbringung der Dienstleistung erforderliches Nutzerkonto und ggf. ein G-Mail-Konto zu erstellen. Webjoker wird dem Kunden die Zugangsdaten zu diesem Nutzerkonto und dem G-Mail-Konto binnen einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt in Textform mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort zu den Konten umgehend zu ändern.
    • Dem Kunden ist bekannt, dass Suchmaschinen für die genutzte Werbefläche Gebühren berechnen, und zwar im Besonderen für die Anzahl der Klicks oder für Impressionen, und diese Kosten von den Suchmaschinen direkt mit dem Kunden abgerechnet werden. Webjoker haftet weder unmittelbar, noch mittelbar für die Begleichung dieser Gebühren und übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die so berechneten Gebühren zutreffend oder angemessen berechnet sind.
    • Sofern der Kunde mit der Zahlung der von der Suchmaschine berechneten Gebühren in Rückstand gerät, besteht die Gefahr, dass der Suchmaschinenbetreiber das Nutzerkonto bzw. die jeweilige Kampagne vorübergehend oder dauerhaft sperrt bzw. die jeweilige Kampagne ruhen lässt. Dieses Risiko liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Eine eventuelle Sperrung des Nutzerkontos hat auf das Vertragsverhältnis mit Webjoker keine Auswirkung. Eine Sperrung berechtigt den Kunden insbesondere nicht, das Vertragsverhältnis mit Webjoker vorzeitig zu lösen bzw. das mit Webjoker vereinbarte Entgelt zu mindern.
  3. 3

    Leistungsbeschreibung

    • Im Rahmen einer Google Tools bzw. Suchmaschinenoptimierung ist Webjoker beauftragt, das unter Ziff. 1. bezeichnete Nutzerkonto zu verwalten mit dem Ziel, die Einstellungen für Suchergebnisse für den Kunden zu optimieren. Hierfür nimmt Webjoker innerhalb des Nutzerkontos des Kunden Konfigurationen vor.
    • Webjoker führt die Optimierung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden im Rahmen des Möglichen durch und bemüht sich dabei um eine bestmögliche Positionierung der Kundenseite bei der Anzeige der Suchergebnisse. Webjoker schuldet hierbei die Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. So übernimmt die Webjoker im Besonderen keine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Positionierung zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird und die im Rahmen der Optimierung gewählten Keywords dazu führen, dass die Kundenseite in den Suchmaschinen immer in den ersten Treffern angezeigt wird bzw. allgemein, dass über die zu bewerbende Kundenseite eine generell gesteigerte Nachfrage oder ein erhöhter Umsatz erreicht wird.
    • Die Tätigkeit von Webjoker bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbaren Inhalte der beworbenen Domain. Inhalte von Subdomains sind ausgeschlossen, sofern nicht etwas anderes individuell vereinbart wird. Erweiterungen sind zusätzlich zu vergüten.
    • Der Kunde ist befugt, Webjoker jederzeit Anweisungen bezüglich der Optimierung einschließlich der Änderung oder Deaktivierung von Kampagnen und von Keywords zu erteilen. Diese Anweisungen bedürfen der Textform.
    • Soweit im Rahmen der Optimierung durch Webjoker eine standardisierte, kontaktoptimierte Miniwebseite (sog. Landing-Page) erstellt wird, stellt der Kunde eigene Inhalte bereit und gestattet bereits hiermit die Nutzung des bereits vorliegenden Contents aus der eigenen Webseite o. ä. Sämtliche Rechte, Nutzungsrechte an der Landing-Page, der dazugehörigen Domain und den Inhalten, soweit diese nicht von dem Kunden geliefert wurden, stehen ausschließlich Webjoker zu.
  4. 4

    Verantwortlichkeit | Freistellung

    • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Marken- oder Eigennamen Dritter als Keywords, aber auch anderer Suchbegriffe aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorgaben gegebenenfalls unzulässig sein kann und der Kunde durch deren Verwendung Gefahr laufen kann, durch den Inhaber der Marke oder des Eigennamens bzw. von Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.
    • Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Keywords und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in marken-, urheberrechtlicher-, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Es obliegt dem Kunden daher selbst, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Daten und Inhalte auf seiner zu bewerbenden Webseite und die zu verwendenden Keywords stets aktuell und richtig sind, keine Rechte Dritter, im Besonderen Marken- und Urheberrechte verletzen sowie den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, Webjoker umgehend Suchbegriffe und/oder Wörter für Anzeigentexte, welche Marken- und Namensrechte Dritter verletzten bzw. wettbewerbsrechtlich unzulässig sein könnten, zu benennen. Dies hat bereits in dem Erstgespräch, in welchem die Daten des Kunden aufgenommen und die Kampagnen besprochen werden, zu erfolgen.
    • Der Kunde verpflichtet sich, Webjoker laufend und unaufgefordert über auszuschließende Suchbegriffe und/oder auszuschließende Wörter für die Anzeigentexte zu informieren.
    • Webjoker ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses weder beauftragt, noch verpflichtet, marken-, namens-, urheber- oder wettbewerbsrechtliche Recherchen vorzunehmen und haftet für Schäden, die aus der Verletzung von Namens-, Markens- und Urheberrechten Dritter bzw. wettbewerbsrechtlicher Vorgaben entstehen, weder unmittelbar, noch mittelbar, sofern ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Webjoker wird den Kunden lediglich bei offensichtlichen Verdachtsfällen informieren.
    • Der Kunde stellt Webjoker insoweit von allen Ansprüchen Dritter, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Webjoker verursacht wurden und dadurch entstehen, dass der Kunde Keywords oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei und hat ihr alle Kosten zu erstatten, die ihr in diesem Zusammenhang entstehen. Für den Fall der Nutzung von Google Analytics, Google Webmaster-Tools, Google Remarketing und Google Conversion Tracking, hat der Kunde selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge zu tragen. Dies liegt in seinem alleinigen Verantwortungsbereich.
  5. 5

    Mitwirkungspflichten

    • Der Kunde ist verpflichtet, die vorgenommenen Einstellungen in seinem jeweiligen Nutzerkonto regelmäßig und mindestenswöchentlich zu überprüfen. Im Falle von Einwendungen gegen die geänderten oder neu erstellten Kampagnen oder verwendeten Keywords sind diese der Webjoker umgehend mitzuteilen.
    • Sofern der Kunde den von Webjoker im Nutzerkonto vorgenommenen Änderungen nicht binnen vierzehn Tagen in Textform widerspricht, geltend diese als genehmigt.
    • Während der Laufzeit des Vertrages hat es der Kunde zu unterlassen, ohne Absprache mit Webjoker selbst Änderungen an den Keywords- und Kampagneneinstellungen bezüglich derjenigen Webseiten vorzunehmen, die vonWebjoker betreut werden.

III Erstellung und Programmierung von Webseiten und Online-Shops (jew. inkl. Design)

  1. 1

    Leistungsumfang

    • Im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. des ersten Analyse-Gesprächs stimmen sich Kunde und Webjoker durch Festlegung von Detailanforderungen darüber ab, welche konkreten Leistungen Webjoker im Rahmen des Webdesigns bzw. bei der Erstellung eines Online-Shops zu erbringen hat.
    • Webjoker setzt diese Punkte um und stellt dem Kunden einen Entwurf zu Verfügung.
    • Änderungen werden im Rahmen von bis zu zwei Korrekturschleifen ohne Mehrvergütung vorgenommen. Etwaige Mehrleistungen sind von dem Kunden zu vergüten.
  2. 2

    Urheberrecht | Nutzungsrecht

    • Die von Webjoker entworfenen oder erstellten Internetseiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert, noch weitergegeben, noch in Form einzelner Elemente in anderer, insbesondere gedruckter Form genutzt werden, es sei denn, es wurde mit Webjoker hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen.
    • An den erstellten Internetseiten räumt Webjoker dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht ein, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglichen vereinbarten Zwecken berechtigt, im Regelfall zur Präsentation des Kunden im Internet. Hierfür stellt Webjoker dem Kunden die Internetseiten auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder durch Übertragung auf einen Internetserver zur Verfügung. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht allerdings unter der Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Webjoker, einschließlich aller aus früheren Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderungen, zahlt.
  3. 3

    Mitwirkungspflicht

    • Der Kunde ist zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Rundfunkstaatsvertrages, in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
    • Webjoker wird die ihr übermittelten Informationen bei Auftragserteilung nicht dahingehend überprüfen, ob diese im Rahmen der Impressumserstellung ausreichend sind, um den gesetzlichen Anforderungen im Einzelfall zu genügen.
  4. 4

    Entgelte

    • Konzepte, Korrekturen und Entwürfe sind, insbesondere wenn der Auftrag aus Veranlassung des Kunden nicht weitergeführt wird, im Verhältnis der bereits erfolgten Leistungen zu vergüten.
    • Webjoker ist berechtigt, gesonderte, vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste erweiterte Leistungen zu verweigern oder gesondert abzurechnen.
  5. 5

    Mängel, Störungen, Unterbrechungen

    • Für die Folgen von Mängeln, Störungen und / oder Unterbrechungen bezüglich der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der jeweiligen Webseite bzw. des jeweiligen Online-Shops haftet Webjoker nicht, wenn sie von ihr nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht von Webjoker betrieben werden. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Internetseiten technisch nicht zu realisieren ist und technisch bedingte Störungen und/oder Ausfälle nicht ausgeschlossen werden können.
    • Dem Kunden ist bekannt, dass durch ein Update des jeweils zum Einsatz gelangenden Management-Content-Systems bzw. eines Plugins die Funktionalität der Webseite bzw. des Online-Shops beeinträchtigt oder aufgehoben sein kann. Ab Abnahme der Werkleistungen der Webjoker haftet diese nicht mehr für derartige, nicht in ihrem Einflussbereich liegenden Beeinträchtigungen / Störungen.
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    Datensicherung

    • Webjoker ist nicht für die Datensicherung der auf dem jeweiligen Server gespeicherten Dateien des Kunden verantwortlich.
    • Der Kunde hat selbst für eine Sicherung seiner auf den jeweiligen Server übermittelten Dateien Sorge zu tragen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Dienst- und Werkleistungen der Firma WEBJOKER e.K.

(Stand 03.01.2024)

  • 1 Grundsätze

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch die Firma WEBJOKER e.K., im Folgenden Auftraggeberin genannt.

(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines von der Auftragnehmerin abgegebenen Angebots bzw. einer von der Auftraggeberin aufgegebenen Bestellung vereinbart.

  • 2 Erbringung der Leistung

(1) Der Auftragnehmer wird die Leistungen eigenverantwortlich, vollständig und auftragsgemäß erbringen. Dies gilt auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter oder Subunternehmer.

(2) Sämtliche für den jeweiligen Auftrag notwendigen Aufwendungen wird der Auftragnehmer – sofern keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe dagegenstehen – selbst und auf eigene Rechnung tätigen und somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Arbeitsmittel und ggf. eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzen.

  • 3 Vergütung bei Dienstleistungen

(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird. Mit der Vergütung sind  sämtliche dem Auftragnehmer im Rahmen des jeweiligen Auftrags entstehenden Kosten und Aufwendungen abgegolten, sofern im Angebot des Auftragnehmers bzw. der Bestellung der Auftraggeberin keine sonstigen Regelungen enthalten sind.

(2) Der Auftragnehmer kann nur erbrachte Leistungen abrechnen.

(3) Die Auftraggeberin hat das Recht eine Bestellung bzw. einen Auftrag zu stornieren.

(4) Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug von der Auftraggeberin auszugleichen.

(5) Die Vergütung erfolgt zuzüglich Umsatzsteuer, falls gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist auf der Rechnung offen auszuweisen.

  • § 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen

(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbringt, wird der Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.

(2) Die Auftraggeberin wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn die Auftraggeberin dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung in Textform die von ihr festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird die Auftraggeberin dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist die Auftraggeberin berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers eine Ersatzvornahme durchzuführen.

(3) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.

  • 5 Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Auftragnehmer hat über ihm bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer des jeweiligen Auftrags als auch nach dessen Beendigung, Dritten einschließlich Mitarbeitern der Auftraggeberin gegenüber Verschwiegenheit zu wahren.

(2) Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, über den Inhalt sämtlicher mit der Auftraggeberin getroffenen Vereinbarungen Stillschweigen zu bewahren.

(3) Sofern der Auftragnehmer eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, hat er diese auf die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zu verpflichten.

(4) Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung seitens des Auftragnehmers ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 15.000,00 EUR an die Auftraggeberin zu zahlen.

  • 6 Aufbewahrung und Rückgabe der Unterlagen

(1) Der Auftragnehmer hat alle Gegenstände, die im Eigentum der Auftraggeberin stehen und vom Auftragnehmer genutzt werden, wie beispielsweise Geschäftsunterlagen, Schriftstücke, Aufzeichnungen und Notizen nebst hiervon gefertigter Durchschriften und Kopien in Datei- und/oder Papierform sowie Arbeitsmittel jederzeit auf Verlangen der Auftraggeberin an diese herauszugeben. Dies gilt auch und insbesondere für Zugangsdaten zu Plattformen und Tools, die der Auftragnehmer im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellt und/oder erhält, sowie Passwörter und Admin-Rechte. Die Herausgabe hat unaufgefordert spätestens mit der Beendigung des jeweiligen Auftrags zu erfolgen.

(2) Dem Auftragnehmer steht an Gegenständen und Werken sowie Zugängen der Auftraggeberin gemäß Absatz 1 kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Auftraggeberin zu.

(3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter bzw. beauftragten Subunternehmer.

  • 7 Abtretung von Rechten

(1) Der Auftragnehmer tritt die Rechte an den Ergebnissen seiner im Rahmen des jeweiligen Auftrags erfolgten Tätigkeit vollständig an die Auftraggeberin ab. Das umfasst insbesondere Urheber-, Schutz-, Nutzungs und Verwertungsrechte unabhängig ihrer Art und ihres Umfangs. Dies umfasst auch das Recht, Video-, Bild- und Tonmaterial ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten und in allen Medien zu veröffentlichen.

(2) Alle Ansprüche sind durch die dem Auftragnehmer gezahlte Vergütung abgegolten.

(3) Die Abtretung gemäß Absatz 1 ist weder räumlich, zeitlich oder inhaltlich begrenzt und erstreckt sich auch auf Nebenprodukte der im Rahmen des jeweiligen Auftrags erfolgten Tätigkeit. Ebenfalls umfasst ist das Recht zur Abtretung oder Übertragung der Rechte an Dritte, zur Veröffentlichung und zum Ausschluss der Öffentlichkeit davon.

  • § 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet die vereinbarte Leistung fachgerecht und mit Sorgfalt zu erbringen.

(2) Für Schäden, die der Auftraggeberin oder Dritten durch den Auftragnehmer oder dessen Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragten Subunternehmer entstehen, haftet der Auftragnehmer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  • 9 Kundenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Kundennamen oder kundenbezogene Daten, welche er durch seine Tätigkeit für die Auftraggeberin erhalten hat, in keiner Weise für sich zu verwenden, wobei dies nicht die Weiterleitung derartiger Daten zur Auftragsdurchführung betrifft.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich weder selbst noch mittels Dritter (eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer) zu Kunden der Auftraggeberin in direkten oder indirekten geschäftlichen Kontakt zu treten und weder unmittelbar noch über Dritte für sie tätig zu werden, sofern der Kontakt zum Kunden durch die Auftraggeberin oder einen von ihr beauftragten Dritten hergestellt wurde.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich sämtliche Unterlagen und Informationen, welcher er im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung oder vom Kunden der Auftraggeberin erhalten hat, sowie die hieraus erlangten Kenntnisse und Informationen über den Kunden weder für sich, noch für Dritte zu verwenden

(4) Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung seitens des Auftragnehmers ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 15.000,00 EUR an die Auftraggeberin zu zahlen.

  • 10 Datenschutz

(1) Auftraggeberin und Auftragnehmer verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

(2) Die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer in einem gesonderten Dokument bekanntgegeben/ist unter (XXX Link) abrufbar.

(3) Auftraggeberin und Auftragnehmer werden auch sämtliche ihrer Mitarbeiter und beauftragten Subunternehmer auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichten.

(4) Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung seitens des Auftragnehmers ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 15.000.00 EUR an die Auftraggeberin zu zahlen.

  • 11 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

(1) Der Auftragnehmer versichert der Auftraggeberin für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.

(2) Soweit die Auftraggeberin wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer die Auftraggeberin von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.

  • 12 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Auftraggeberin hat das Recht, diese AGB einseitig zu ändern. In einem solchen Fall wird die Auftraggeberin dem Auftragnehmer von diesen Änderungen in Kenntnis setzen und ihm ein sechswöchiges Widerspruchsrecht einräumen. Widerspricht der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen geänderten AGB. Ausgeschlossen vom Recht der einseitigen Änderung dieser AGB sind Regelungen der maßgeblichen Hauptleistungspflichten und -rechte.

(2) Änderungen der AGB und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(3) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.

(4) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Untereisesheim.